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DiKOM Süd 2012, Wiesbaden
8.-9. Mai 
 
Baumpraxis Schloss Dyck, Jüchen
21.-22. Juni 

 

 

 

Grundstücksentwässerung nach §61a LWG /§ 60 WHG

Grundstücksentwässerung nach §61a LWG /§ 60 WHG

61a LWG

 

 

 

Grundstücksentwässerung

Hintergrund:

Laut § 61a Landeswassergesetz NRW ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet eine Dichtheitsprüfung seiner bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum 31.12.2015 vorzunehmen.
Im § 60 des Wasserhaushaltsgesetz, dass am 01.03.2010 in Kraft getreten ist,  werden alle Grundstückseigentümer verpflichtet ihre Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.

 

 

 

 

 

 

Wenn eine Gemeinde die Pflicht (aus § 61a LWG) annimmt den Bürger zum Thema Dichtheitsprüfung zu unterrichten und beraten und ihn mit den gesetzlichen Forderungen nicht alleine lassen will, gilt es eine Vielzahl von Daten zu erheben und verwalten.
 

Lösung:

Speziell für die Erstbegehung ersetzt unsere mobile Lösung die üblichen Papierformulare und – pläne. Auf einem handlichen mobilem Gerät werden im Büro die Daten aus ALB, ALK, Kanaldatenbank, Luftbilder überspielt. So hat der Bearbeiter eine umfassende Informationsgrundlage vor Ort und kann nun die Daten der Grundstücksentwässerungsanlage wie Baujahr, Materialien und die Lage der Revisionsschächte, -öffnungen, Fallrohre, Hofabläufe etc. lagemäßig erfassen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden Fotos von markanten Gegebenheiten aufgenommen.
 

Mehrwert:

Anhand dieser Daten ist es möglich eine Grundlage für die Ausschreibung der TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung bis hin zur Sanierung zu schaffen. Über eine thematische Einfärbung ist ein aktueller Projektstand der einzelnen Grundstücke visuell anhand der Kartengrundlage aber auch in der Datenbank jederzeit möglich. Statistische Auswertungen wie z.B. wie viele Grundstücke haben Entwässerungsanlagen mit Baujahr vor 1965, welche liegen in Wasserschutzgebieten, Kosten Soll/Ist Vergleiche, etc. sind problemlos zu erstellen.

 


 

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